Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen der Gesellschaft Anton Vorek s.r.o. beim Warenverkauf und der Dienstleistungengewährung
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen beziehen sich auf alle Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Verkäufer – der Gesellschaft Anton Vorek s .r. o. ( weiter nur „Verkäufer“ ) und dem Käufer – einer unternehmerischen juristischen Gesellschaft oder einem Einzelunternehmer ( weiter nur “ Käufer“ ) beim Warenverkauf und der Dienstleistungengewährung und das auf der Grundlage der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften der Tschechischen Republik.
1.2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus diesen Geschäfts – und Lieferbedingungen richten sich nach der Tschechischen Rechtsordnung, insbesondere nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Gs. , dem Bürgergesetzbuch (BGB), in der gültigen Fassung.
1.3. Diese allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen sind ein integraler Bestandteil jedes Vertragsverhältnises und deren Fassung im Internet unter www.vorek.cz veröffentlicht ist.
1.4. Durch eine Waren – und Dienstleistungenbestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäfts - und Lieferbedingungen der Gesellschaft Anton Vorek s.r.o. beim Warenverkauf und der Dienstleistungengewährung einverstanden.
2. Die Produktenpreise und der Abschluss von einem Vertragsverhältnis
2.1. Die Warenpreise in der Preisliste des Verkäufers verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Exportzollgebühren, wenn diese in Betracht kommen. In der Rechnung werden diese Positionen gesondert berechnet. Die Preisliste ist immer bis zur Herausgabe neuer Preisliste gültig.
2.2. Der Käufer ist verpflichtet, den Warenpreis nach dessen Erhöhung um Mehrwertsteuer in einer festgestellten Höhe in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Zeitpunkt der Lieferung zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn die Realisierung im Regime einer weitergeleiteten Steuerpflicht ist und die Verpflichtung zur Mehrwertsteuererklärung einen Käufer hat.
2.3. Die Gültigkeit eines durch den Verkäufer angefertigten Preisangebotes ist bis in die in den einzelnen Preisangeboten angeführten Zeit.
2.4. Bei kleinen Aufträgen, wo der Warenwert unter 200 EUR ohne Mehrwertsteuer liegt (oder ein Äquivalent in einer anderen Währung ), wird darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR berechnet.
2.5. Der Antrag für den Abschluss des Vertrages - die Käuferbestellung ist es möglich, dem Verkäufer per E-Mail, Fax, Post, persönlich oder per Telefon zu übergeben.
2.6. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entsteht durch eine schriftliche Zustellung der Bestellungsannahme an den Käufer per E-Mail, Fax, Post, per einer telefonischen Bestätigung, oder per persönlichen Bestätigung nach Übernahme der Ware.
2.7. Das entstandene Vertragsverhältnis kann nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Netto-Kaufpreis auf Basis des Nettosteuerbeleges (Rechnung) zu bezahlen, der der Verkäufer gemäβ der vereinbarten Fälligkeit ausgestellt hat.
3.2. Für den Erfüllungstag der Käufersverpflichtung, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu vergüten, gilt der Tag, an dem die Zahlungsmittel in Höhe des vereinbarten Netto-Kaufpreises zugunsten des in der Rechnung angegebenen Bankkontos des Verkäufers gut geschrieben werden oder die Zahlung in bar an die Kasse des Verkäufers erlegt wird.
3.3. In dem Fall, dass der vereinbarte Netto-Kaufpreis vom Käufer vor Anlieferung gezahlt zu werden hat, ist er aufgrund der ausgestellten Vorausrechnung fällig. Der Verkäufer in diesem Fall ist nicht verpflichtet, die Lieferung vor Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zu realisieren.
3.4. Im Falle der Lieferung per Nachnahme ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Netto-Kaufpreis in bar bei dem Sendungserhalt der jeweiligen Spedition zu bezahlen.
3.5. Ist der Käufer in Verzug mit der Erfüllung einer beliebigen Geldschuld, oder deren Teil, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die vertraglichen Verzugszinsen in vereinbarten Höhe von 0,1>#/span### des Schuldbetrages pro Tag für die Zeit der Verzögerung bis zur vollen Zahlung des Schuldbetrages zu bezahlen.
4. Lieferbedingungen
4.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache innerhalb der vereinbarten Frist auf der Grundlage der vereinbarten Lieferbedingung DAP Sendungsbestimmungsort, gemäß INCOTERMS 2010 zu liefern, soweit nicht eine andere vereinbarte Lieferbedingung ist. Die Gefahr von Warenbeschädigung (d.h. das Risiko von Verlust oder Beschädigung) geht auf den Käufer nach dem Inhalt der vereinbarten Lieferbedingung.
4.2. Die Waren werden per Post, Spedition oder Paketdienst geliefert.
4.3. Wenn sich der Käufer und der Verkäufer über eine spezielle Methode der Warenverpackung nicht einigen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Waren mit einer üblichen für Versand und Transport geeignete Packung zu verschaffen.
4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung bei ihrer Annahme zu kontrollieren. Im Falle der Feststellung einer offensichtlichen und an der Oberfläche der Sendungsverpackung erkennbaren Beschädigung, eventuell einer offensichtlichen und in der Verpackung erkennbaren Teilverluste der Sendung, ist der Käufer (oder Sendungsempfänger) verpflichtet, vor der Sendungsannahme mit dem Transporteur einen Schadensbericht zusammenzuschreiben und unverzüglich muss der Käufer den Verkäufer über diese Tatsache schriftlich benachrichtigen. Weitere Manipulation mit der beschädigten Sendung muss in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verkäufers durchgeführt werden. Wenn die Beschädigung oder der Teilverlust des Sendungsinhalts während deren Übergabe und Empfang durch den Käufer (oder Sendungsempfänger) nicht offenkundig ist, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer schriftlich die Schadensentstehung bis zum nächsten Werktag ab dem Tage der Zustellungssendung zu melden.
4.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt und der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferung entgegenzunehmen.
4.6. Die Ware kann nur mit der vorherigen Zustimmung der Firma Anton Vorek s.r.o. zurückgeschickt werden. Bei einer unabgestimmten Warenzurücksendung werden damit verbundene Kosten zu Lasten des Käufers in Rechnung gestellt. Die Rücksendungen können nur originalverpackt in einwandfreiem Zustand zurückgenommen werden. Geöffnete Verpackungen, Produkte mit begrenzter Haltbarkeit und spezielle Produkte werden nicht zurückgenommen werden.
4.7. Beim Transport gefährlicher Güter, klassifiziert nach ADR, sind die einschlägigen Vorschriften betreffend der zulässigen Menge und der Fahrzeugausstattung einzuhalten. Bei eigener Abnahme sind die dazugehörigen und erforderlichen Anweisungen direkt an den Kunden weiterzugeben.
4.8. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich schriftlich über alle Änderungen bezüglich seiner Steueridentifikation (Mehrwertsteuer, iD-Nummer) zu informieren, eventuell auch über die Änderung der Anmeldung (Mehrwertsteuerzahler – oder nichtzahler). Beim Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Verkäufer berechtigt, einen Ersatz gesamter Sachschäden, die dem Verkäufer durch die Mehrwertsteuerzahlung oder die Zahlung von Vertragsstrafen oder sonstige Leistungen an die Steuerbehörden entstanden sind, zu erfordern.
5. Eigentumsrecht an der Ware
5.1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschlieβlich Mehrwertsteuer (sog. „ Vorbehalt von Eigentumsrechten“).
5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer ist der Käufer nicht berechtigt, das Eigentum an der Ware an einen Dritten zu übertragen.
6. Höhere Gewalt
6.1. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Verbindlichkeiten, auch nicht für entstandene Verzögerung, wenn diese durch die Umstände höherer Gewalt oder Ereignisse eingetretten sind und welche man beim Abschluss des Vertragsverhältnisses
vorhersehen nicht konnte, vor allem Streik, Krieg und andere Unruhen des ähnlichen Charakters, Handels-, Währungs-, politische und andere Maßnahmen der Behörden, Naturkatastrophen wie Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, weiter durch den Verkäufer unverursachte Lieferungsverzögerungen von Materialien und Komponenten, und deren unsachgemäße Lieferungen von Lieferanten, Transport- verzögerungen, Verkehrssperrungen, Fertigungsanlagenstörungen und ähnliche Ereignisse höherer Gewalt
einschließlich der Entscheidungen oder der Anweisungen der zuständigen staatlichen Behörden, die die Erfüllung der Vertragspflichten einschränken oder verhindern, weiter Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Materialien, Energien, Rohstoffen, Arbeitskräften oder deren Mangel.
6.2. Eine Partei, die unter Bedingungen einer höheren Gewalt steht, ist verpflichtet, unverzüglich die andere Partei schriftlich über den Anfang der Tatsache einer höheren Gewalt mit einer geschätzten Dauer als auch über deren Unterbrechung zu benachrichtigen.
6.3. Im Falle unvorhergesehener Umständen verlängert sich die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechend der Zeit, während welcher solche Umstände und deren Folgen bestehen.
7. Garantieleistung und Haftung für Warenmängel
7.1. Der Verkäufer gewährt dem Käufer über die Qualität der gelieferten Ware eine 24 Monatige Garantie ab Lieferdatum. Der Verkäufer haftet nicht für die Mängel, die durch Abnutzung der üblichen Produktverwendung entstanden sind, oder durch Warenverwendung, die im Widerspruch zur Dokumentation ist, wenn die Dokumentation zur Ware zur Verfügung gestellt worden ist.
7.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware durch die Warenannahme zu überprüfen. Er überprüft die gelieferte Menge, sowie die offensichtlichen Mängel, die nach Erhalt der Ware feststellbar sind. Nach dem Warenempfang hat der Käufer einen Anspruch, nur fehlende oder defekte Stücke zur Reklamation vorzulegen.
7.3. Alle Reklamationen müssen schriftlich ( Mitteilung per Fax, E-Mail oder schriftlich per Post an die Unternehmensadresse des Verkäufers ) in Form eines Protokolls von Mängeln erfolgen und müssen Identifikationsdaten des beanspruchten Lieferumfangs ( Lieferscheinnummer, Rechnungsnummer, Datum der Lieferung von Waren ), eine Beschreibung des Mangels und des Anspruches, den der Kunde mit möglichen alternativen Erledigungsformen zur Geltung bringt, enthalten.
7.4. Der Käufer ist verpflichtet, eine Reklamation dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Warenlieferung durch das zugeschickte Protokoll von Fehlern einzureichen, wenn es sich um eine Reklamation der Mengen, der Verwechslung von Warentyps oder der offensichtlichen Qualitätsmängeln handelt.
7.5. Andere versteckte Warenmängel, die bei der Warenannahme nicht entdeckt werden konnten, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer darüber unverzüglich, d.h. innerhalb von 5 Tagen nach der Feststellung durch das zugeschickte Protokoll der Mängel zu benachrichtigen, spätestens jedoch bis zum Ende der Garantiefrist.
7.6. Das Recht von Mängeln kann nicht gewährt werden, wenn der Käufer dem Verkäufer ohne einen überflüssigen Verzug ein Protokoll von Defekten nicht gesendet hat ( siehe Punkt 7.4. und 7.5. ), oder dem Verkäufer auf sein Verlangen zusätzliche aufgeforderte Unterlagen zur Reklamation nicht vorgelegt hat, und das innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Erhalt der Aufforderung zu deren Vorlegen.
7.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer binnen von 30 Tagen nach Eingang der Reklamation schriftlich seine Stellungnahme bekannt zu geben.
7.8 . Die Garantieleistung des Verkäufers ist auf die Höhe des Nettowertes der gelieferten Ware beschränkt.
7.9 . Eine Reklamation der Warenmängel berechtigt den Käufer nicht, die Bezahlung des Warenpreises zurückzubehalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Alle Streitigkeiten werden zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im gegenseitigen Einvernehmen gütlich beigelegt werden. Wenn es zu keinem Einvernehmen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelangt, werden alle Streitigkeiten entstehend aus jeglichem Vertragsverhältnis und im Zusammenhang damit endgültig vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschafts – und Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik gemäß deren Ordnung von einem einzigen vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannten Schiedsrichter, gelöst.
8.2. Wenn der Käufer ein Unternehmen in der Tschechischen Republik ist, ist zur Verhandlung und zur Entscheidung des entstandenen Rechtsstreits ein kompetentes Gericht des Verkäufers zuständig, dessen Zuständigkeit von der Adresse des Verkäufers gegeben ist. 8.3. Diese Allgemeinen Geschäfts – und Lieferbedingungen treten am 1. 5. 2015 in Kraft und ersetzen vollständig die bisherigen Allgemeinen Geschäfts - Lieferbedingungen.
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Wir beraten unsere Stammkunden im Bereich Niederdruck- und Hochdruckverpressung.
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